Theorieprüfung und was du dazu benötigst.
Wenn Du noch keinen Führerausweis hast, ist die Theorieprüfung das Erste was Du machen musst. Dafür musst Du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons ein Gesuchsformulars um Erteilung eines Motorrad-Lernfahrausweises einreichen. Eine Liste der Strassenverkehrsämter findest Du hier: fuehrerausweise.ch. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.
Auf folgender Seite kannst Du ganz einfach herausfinden was Du für welchen Ausweis benötigst: www.motorradausweis.ch. Gib dazu als erstes Dein Alter ein und wähle dann, ob Du bereits einen Führerausweis besitzt. Die möglichen Kategorien zu denen Du Dich anmelden kannst, werden unten angezeigt.
Beim Motorradführerschein gibt es folgende Kategorien: A1 beschränkt, A1 unbeschränkt, A beschränkt, A unbeschränkt.
Kategorie A1
Mindestalter:
für A1 beschränkt (50 ccm mit max. 11 kw)): 16 Jahre
für A1 unbeschränkt (125 ccm mit max. 11 kw): 18 Jahre
Für den Ausweis der Kategorie A1 musst Du zuerst eine Theorieprüfung bestehen. Anschliessend erhältst Du einen Lernfahrausweis, welcher vier Monate gültig ist. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Du bereits einen Ausweis der Kategorie B (Auto) besitzt. Falls ja, kannst Du nach Absolvierung einer praktischen Grundschulung von 8 Stunden den Führerausweis A1 prüfungsfrei erlangen. Falls nicht, muss zuerst einen Kurs in Verkehrskunde besucht werden, und danach die achtstündige Grundschulung. Anschliessend wird der Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden.
Spezialfall: Wird die Prüfung auf einem auf 45 km/h beschränkten Fahrzeug gemacht, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Führerausweis.
Kategorie A
Mindestalter:
für A beschränkt (max. 25 kw/34 PS)): 18 Jahre
für A unbeschränkt (über 25 kw/34 PS)): 25 Jahre oder zwei Jahre Fahrpraxis A beschränkt
Auch für den Ausweis der Kategorie A musst Du zuerst eine Theorieprüfung bestehen. Anschliessend erhältst Du einen Lernfahrausweis, welcher vier Monate gültig ist. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Du bereits einen Ausweis der Kategorie A1/B1 oder B besitzt. Falls Du einen Ausweis der Kategorie A1 besitzt, musst Du lediglich sechs Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung absolvieren. Falls Du einen Ausweis der Kategorie B (Auto) besitzt, musst du 12 Stunden Grundschulung sowie die praktische Prüfung, jedoch keine Theorieprüfung mehr absolvieren.
Wer keinen dieser Ausweise hat, muss zusätzlich zu den 12 Stunden Grundschulung auch einen Kurs in Verkehrskunde besuchen. Anschliessend wird der Lernfahrausweis automatisch um 12 Monate verlängert. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden.
Spezialfälle: „Geschenkte Kategorien“
Wer über 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss nur eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.
Wer unter 25 Jahre alt ist und die alte Kategorie A1 vor dem 1.4.2003 erworben hat, erhält die Kategorie A beschränkt geschenkt. Für die Kategorie A unbeschränkt muss eine 2-jährige Fahrpraxis und eine praktische Prüfung, jedoch keine Grundschulung absolviert werden.
Einreichung des Gesuchs
Mitbringen musst Du beim Einreichen des Gesuchs folgendes:
- Farbiges Passfoto
- Sehtest ( Du musst bei einem anerkannten Optiker den Sehtest machen, falls Dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre ist. Wenn Du schon einen Ausweis in einer anderen Kategorie hast, für den Du einen Sehtest machen musstest, dann gilt dieser Sehtest auch heute noch, sofern er nicht vor mehr als 2 Jahren gemacht wurde. )
- gültigen Nothelferausweis (falls Du noch keinen hast oder dein Ausweis abgelaufen ist, musst Du einen Nothelferkurs besuchen. Die Ausbildung dauert ca. 10 Stunden. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig. Der Kurs kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden. )
- gültigen Personalausweis
Nach Einreichen des Gesuchs, erhältst Du in den nächsten Tagen vom Strassenverkehrsamt die
Login-Daten für die Anmeldung zur theoretischen Motorradprüfung per
Post. Für die Anmeldung ohne Internet, wird vom Strassenverkehrsamt ein
Zettel für die schriftliche Anmeldung beigelegt. Hier kannst Du einige
Termine angeben, welche Dir für die Prüfung passen würden. Das
Strassenverkehrsamt teilt Dir dann mit, an welchem Termin Du zur Prüfung
aufgeboten wirst. Einfacher ist die Anmeldung per Internet. Mit den Login-Daten vom
Strassenverkehrsamt kannst Du Dich auf deren Webseite einloggen und aus
einer Liste von Prüfungsterminen auswählen. Danach erhältst Du vom
kantonlen Strassenverkehrsamt den definitven Prüfungstermin per Post.
Die Theorieprüfung
Danach gehts ans Lernen der Theorie. Dazu gibt es verschiedene
Lernsoftware oder auch Webseiten. Ich empfehle eine aktuelle Software
aus dem Fachhandel, da die Theoriefragen auf Webseiten aus Erfahrung
fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Fragen werden jährlich
aktualisiert und angepasst. Eine aktuelle Software ist darum die beste
Lösung. Früher gab es noch oft das so genannte "bögelen" beim Fahrlehrer
und auch Heute bieten das noch einige an. Der Kosten-/Nutzenfaktor ist
allerdings zweifelhaft. Mit etwas Selbstdisziblin und einer gesunden
Portion Selbsteinschätzung, wirst Du die Fragen in kurzer Zeit richtig
beanworten können.
Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen (max. Prüfungszeit
45 Minuten). Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige
Antworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten
deren 135 erreicht werden (maximale Fehlerzahl 15 Punkte).
Die Fragen werden auf einem PC beanwortet. Ganz ähnlich wie bei der Lernsoftware. Das Strassenverkehrsamt Zürich hat eine Demoversion auf ihrer Webseite.
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der gewünschte Lernfahrausweis ausgestellt. Er ist Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes und für Motorradfahrer/innen zusätzlich zum Besuch der praktischen Grundschulung.
Gültigkeitsdauer bzw. Übertragbarkeit
Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die
Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie
besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt. Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B.
Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die
Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als
2 Jahre zurückliegt.
Mögliche Sprachen für die Theorieprüfung
Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen deutsch,
französisch und italiensch absolviert werden. Die Basistheorie
(Auto/Motorrad) kann auch in englisch absolviert werden.
Quellen:
www.stva.zh.ch
www.autodriver.ch
www.motoscout24.ch
www.motorradausweis.ch